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   BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 326/22   

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BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 326/22 (https://dejure.org/2023,15065)
BAG, Entscheidung vom 29.06.2023 - 2 AZR 326/22 (https://dejure.org/2023,15065)
BAG, Entscheidung vom 29. Juni 2023 - 2 AZR 326/22 (https://dejure.org/2023,15065)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 3 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB, § 613a BGB, § 613a Abs. 5 BGB, § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB, § 613a Abs. 6 BGB, § 613a Abs. 5 Nr. 1 bis Nr. 4 BGB, § 613a Abs. 2 BGB, § 3 Abs. 1 TVG, § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Betriebsübergang nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB; Fristbeginn für das Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB; Inhalt des Unterrichtungsschreibens nach § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB; Keine Unterrichtung eines außertariflichen Angestellten über einen nicht für ihn geltenden Tarifvertrag; ...

  • rewis.io

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - Unterrichtungsschreiben

  • Betriebs-Berater

    Betriebsübergang - notwendiger Inhalt des Unterrichtungsschreibens - Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses - Fristablauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang; notwendiger Inhalt des Unterrichtungsschreibens; Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses; Fristablauf - Widerspruch gegen Betriebsübergang; Unterrichtungsschreiben

  • rechtsportal.de

    Betriebsübergang; notwendiger Inhalt des Unterrichtungsschreibens; Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses; Fristablauf - Widerspruch gegen Betriebsübergang; Unterrichtungsschreiben

  • datenbank.nwb.de

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - Unterrichtungsschreiben

Kurzfassungen/Presse (3)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Unterrichtungsschreiben bei Betriebsübergang

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerspruch gegen den Betriebsübergang - und das Unterrichtungsschreiben der Arbeitgeberin

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Widerspruchsrecht bei Betriebsübergang gemäß § 613a BGB

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Bestehens eines Arbeitsverhältnisses nach Widerspruch gegen einen Betriebsübergang

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2023, 1194
  • NZA-RR 2023, 557
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 430/10

    Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch

    Auszug aus BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 326/22
    Der Antrag ist dahin auszulegen, dass der Kläger allein die Feststellung des Bestehens eines von der Beklagten bestrittenen gegenwärtigen Arbeitsverhältnisses erstrebt, da nicht erkennbar ist, dass es ihm um die Feststellung des genauen Zeitpunkts des Betriebsübergangs geht (vgl. BAG 10. November 2011 - 8 AZR 430/10 - Rn. 20) .

    Zu den beim Übernehmer geltenden Rechten und Pflichten gehört grundsätzlich weiter die Anwendbarkeit tariflicher Normen und die Frage, inwieweit beim Veräußerer geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durch beim Erwerber geltende Tarifverträge abgelöst werden (BAG 10. November 2011 - 8 AZR 430/10 - Rn. 27; 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - Rn. 30, BAGE 131, 258) .

    Es genügt daher, wenn die schriftliche Information es dem Arbeitnehmer - wie im Streitfall - ermöglicht, sein Arbeitsverhältnis einer der im Unterrichtungsschreiben genannten Gruppen von Arbeitnehmern zuzuordnen und er so die beim konkreten Betriebsübergang auftretenden Rechtsfolgen erkennen kann (vgl. BAG 10. November 2011 - 8 AZR 430/10 - Rn. 36) .

    Es oblag dem Kläger, diese zu subsumieren oder weitere Erkundigungen einzuholen (vgl. BAG 10. November 2011 - 8 AZR 430/10 - Rn. 27, 36, 46) .

    Bereits diese schlagwortartige Schilderung ist ausreichend (vgl. BAG 10. November 2011 - 8 AZR 430/10 - Rn. 32) , wobei das Unterrichtungsschreiben darüber hinaus sogar umfangreiche weitere Angaben zur neuen "strategischen Ausrichtung" enthält.

    Zu spekulativen Mitteilungen waren die RWE IT GmbH und die Streitverkündete nicht verpflichtet (vgl. BAG 10. November 2011 - 8 AZR 430/10 - Rn. 39) .

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 201/18

    Betriebsübergang - Verzicht auf das Widerspruchsrecht

    Auszug aus BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 326/22
    b) Das Widerspruchsrecht ist ein auf Verhinderung oder Beseitigung der Rechtsfolge des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gerichtetes Gestaltungsrecht (vgl. BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 18; 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 42, BAGE 166, 54) .

    Die Frist beginnt unabhängig vom Zeitpunkt des Betriebsübergangs (BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 19; ErfK/Preis 23. Aufl. BGB § 613a Rn. 100) mit dem Zugang der ordnungsgemäßen Unterrichtung durch den Arbeitgeber gemäß § 613a Abs. 5 BGB (vgl. BAG 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 44, BAGE 166, 54) .

    Die Widerspruchsfrist nach § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB wird zwar nur durch eine ordnungsgemäße Unterrichtung in Lauf gesetzt (vgl. BAG 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 44, BAGE 166, 54) .

    Dem Arbeitnehmer soll auch die Möglichkeit eröffnet werden, sich weitergehend zu erkundigen und gegebenenfalls beraten zu lassen, um dann auf dieser Grundlage über einen Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses zu entscheiden (vgl. BAG 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 43, BAGE 166, 54) .

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

    Auszug aus BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 326/22
    b) Das Widerspruchsrecht ist ein auf Verhinderung oder Beseitigung der Rechtsfolge des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gerichtetes Gestaltungsrecht (vgl. BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 18; 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 42, BAGE 166, 54) .

    Die Frist beginnt unabhängig vom Zeitpunkt des Betriebsübergangs (BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 19; ErfK/Preis 23. Aufl. BGB § 613a Rn. 100) mit dem Zugang der ordnungsgemäßen Unterrichtung durch den Arbeitgeber gemäß § 613a Abs. 5 BGB (vgl. BAG 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 44, BAGE 166, 54) .

    Angesichts dessen konnte es offenbleiben, ob das Widerspruchsrecht des Klägers - wie die Beklagte meint - jedenfalls verwirkt wäre (zu den Voraussetzungen vgl. BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 23 ff.) .

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruchsrecht

    Auszug aus BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 326/22
    Zu den beim Übernehmer geltenden Rechten und Pflichten gehört grundsätzlich weiter die Anwendbarkeit tariflicher Normen und die Frage, inwieweit beim Veräußerer geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durch beim Erwerber geltende Tarifverträge abgelöst werden (BAG 10. November 2011 - 8 AZR 430/10 - Rn. 27; 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - Rn. 30, BAGE 131, 258) .
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05

    Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

    Auszug aus BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 326/22
    Es ist auch nicht festgestellt, dass die Erstreckung im Zeitpunkt des Betriebsübergangs - über die vage Absichtserklärung im TV Switch und im IASP DCO hinaus - bereits das Stadium konkreter Planung erreicht hätte (vgl. BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 303/05 - Rn. 30, BAGE 119, 81) .
  • BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 157/07

    Gesamtrechtsnachfolge - Übergang des Arbeitsverhältnisses - Widerspruchsrecht bei

    Auszug aus BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 326/22
    Die von ihr in diesem Zusammenhang herangezogene Entscheidung des Achten Senats (vgl. BAG 21. Februar 2008 - 8 AZR 157/07 - Rn. 9, BAGE 126, 105) betrifft nur den Fall, dass der bisherige Rechtsträger im Zeitpunkt der Rechtsnachfolge erlischt, der in Frage stehende Betriebsübergang mit anderen Worten die Existenz des bisherigen Arbeitgebers beendet.
  • BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 265/16

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 326/22
    a) Das Widerspruchsrecht ist verfassungsrechtlich (vgl. BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 72, BVerfGE 128, 157; BAG 11. Dezember 2014 - 8 AZR 943/13 - Rn. 32) , nicht aber unionsrechtlich geboten (vgl. EuGH 7. März 1996 - C-171/94 - [Merckx] Rn. 33 ff.) , so dass auch dessen nähere Ausgestaltung allein nationalem Recht unterliegt (vgl. EuGH 16. Dezember 1992 - C-132/91 - [Katsikas] Rn. 35; BAG 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - Rn. 17, BAGE 160, 70) .
  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 326/22
    a) Das Widerspruchsrecht ist verfassungsrechtlich (vgl. BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 72, BVerfGE 128, 157; BAG 11. Dezember 2014 - 8 AZR 943/13 - Rn. 32) , nicht aber unionsrechtlich geboten (vgl. EuGH 7. März 1996 - C-171/94 - [Merckx] Rn. 33 ff.) , so dass auch dessen nähere Ausgestaltung allein nationalem Recht unterliegt (vgl. EuGH 16. Dezember 1992 - C-132/91 - [Katsikas] Rn. 35; BAG 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - Rn. 17, BAGE 160, 70) .
  • EuGH, 27.02.2020 - C-298/18

    Grafe und Pohle - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 1

    Auszug aus BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 326/22
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist darunter der Übergang einer ihre Identität bewahrenden wirtschaftlichen Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit zu verstehen (EuGH 27. Februar 2020 - C-298/18 - [Grafe und Pohle] Rn. 22; 13. Juni 2019 - C-664/17 - [Ellinika Nafpigeia] Rn. 36) .
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    Auszug aus BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 326/22
    Überdies käme die Erklärung eines Widerspruchs gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses durch die Ausführungen des Klägers in den eingereichten Schriftsätzen mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck (vgl. BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 382/05 - Rn. 26, 28) .
  • EuGH, 13.06.2019 - C-664/17

    Ellinika Nafpigeia

  • BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 943/13

    Betriebsübergang - mehrere Betriebsübergänge - Adressat des Widerspruchs nach §

  • EuGH, 07.03.1996 - C-171/94

    Merckx und Neuhuys / Ford Motors Company Belgium

  • EuGH, 16.12.1992 - C-132/91

    Katsikas u.a. / Konstantinidis u.a.

  • LAG Düsseldorf, 26.07.2022 - 8 Sa 68/20

    Betriebsübergang; Widerspruchsrecht

  • ArbG Essen, 28.11.2019 - 1 Ca 1874/19
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